Produkt zum Begriff Miete:
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1/2 Miete (DVD)
Peter lebt vom Hacken fremder Computer und dem Verkauf geheimer Firmendaten. Bis er eines Morgens seine Freundin tot in der Badewanne findet. Er flieht und lässt alles zurück. Der Zufall führt ihn...
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Westner, Martina: Miete und Mieterhöhung
Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.
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Liebe ist die halbe Miete (DVD)
Völlig unfreiwillig müssen sich Franziska Naumann (Thekla Carola Wied) und Dr. Gottfried Naumann (Götz George) eine Leipziger Altbauwohnung teilen. Der von seiner Frau aus dem gemeinsamen Haus...
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Wer zahlt die Miete?
Die Miete wird in der Regel vom Mieter gezahlt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Miete von einem Dritten, wie beispielsweise einem Arbeitgeber oder einer Behörde, übernommen wird, zum Beispiel im Falle von Sozialwohnungen oder bei bestimmten Mietzuschüssen.
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Wer sollte die Miete bezahlen?
In der Regel ist es die Verantwortung des Mieters, die Miete zu bezahlen. Der Vermieter kann jedoch in bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei Zahlungsschwierigkeiten des Mieters, die Miete einfordern. Es ist wichtig, dass die Zahlungsvereinbarungen im Mietvertrag klar festgelegt sind.
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Wie hoch ist die Miete?
Die Höhe der Miete hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Lage der Wohnung, der Größe und Ausstattung der Wohnung, dem Zustand des Gebäudes und der aktuellen Marktlage. Es gibt keine pauschale Antwort auf diese Frage, da die Mietpreise je nach Stadt und Wohnungsart stark variieren können. Es ist daher ratsam, sich bei Immobilienportalen oder örtlichen Immobilienmaklern über die aktuellen Mietpreise zu informieren.
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Muss man diese Miete zahlen?
Ob man die Miete zahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel ist man verpflichtet, die vereinbarte Miete zu zahlen, solange der Mietvertrag besteht. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Vermieter seine Pflichten nicht erfüllt oder wenn es einen Mangel an der Mietsache gibt. Es ist ratsam, sich bei rechtlichen Fragen an einen Anwalt oder Mieterverein zu wenden.
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Wann darf Miete einbehalten werden?
Wann darf Miete einbehalten werden? Miete darf nur unter bestimmten Umständen einbehalten werden, zum Beispiel wenn der Vermieter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat, wie beispielsweise bei Mängeln in der Wohnung, die nicht behoben werden. Es ist wichtig, dass der Mieter den Vermieter zuvor schriftlich über die Mängel informiert und ihm eine angemessene Frist zur Behebung setzt. Wenn der Vermieter trotzdem nicht reagiert, kann der Mieter unter Umständen die Miete mindern oder sogar einbehalten. Es ist ratsam, sich vor einer Mietminderung rechtlich beraten zu lassen, um keine rechtlichen Konsequenzen zu riskieren.
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Was übernimmt Jobcenter an Miete?
Das Jobcenter übernimmt die Miete für Leistungsberechtigte im Rahmen von Hartz IV-Leistungen. Die Höhe der Mietübernahme richtet sich nach den örtlichen Richtlinien und dem angemessenen Wohnraum. In der Regel werden die Kosten für angemessenen Wohnraum übernommen, wobei individuelle Umstände wie die Größe der Familie berücksichtigt werden. Es ist wichtig, dass die Mietkosten vor Abschluss des Mietvertrags mit dem Jobcenter abgestimmt werden, um sicherzustellen, dass die Kosten übernommen werden. Bei Fragen zur Mietübernahme durch das Jobcenter können sich Leistungsberechtigte an ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden.
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Wird beim Unterhalt die Miete angerechnet?
Wird beim Unterhalt die Miete angerechnet? In der Regel wird die Miete nicht direkt auf den Unterhalt angerechnet. Der Unterhalt dient dazu, den Bedarf des Kindes oder des Ehepartners zu decken und wird unabhängig von den Mietkosten berechnet. Allerdings können Mietkosten indirekt Einfluss auf die Höhe des Unterhalts haben, da sie die Lebenshaltungskosten des Unterhaltspflichtigen beeinflussen. Es ist daher wichtig, alle relevanten finanziellen Aspekte bei der Berechnung des Unterhalts zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich, im Einzelfall einen Rechtsanwalt oder eine Beratungsstelle zu konsultieren, um eine genaue Auskunft zu erhalten.
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Wann muss ich die Miete überweisen?
"Wann muss ich die Miete überweisen?" hängt von den Vereinbarungen ab, die du mit deinem Vermieter getroffen hast. In der Regel wird die Miete monatlich im Voraus gezahlt, oft bis zum dritten Werktag des Monats. Es ist wichtig, die genauen Zahlungsfristen in deinem Mietvertrag zu überprüfen, um Verzögerungen oder Missverständnisse zu vermeiden. Wenn du unsicher bist, solltest du deinen Vermieter kontaktieren, um die genauen Zahlungsmodalitäten zu klären. Es ist wichtig, die Miete pünktlich zu überweisen, um Probleme zu vermeiden und ein gutes Verhältnis zum Vermieter aufrechtzuerhalten.
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